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DKP-Parteivorstand
Sparkasse Essen, BIC SPESDE3EXXX
IBAN DE21 3605 0105 0003 6306 13
Verwendungszweck: Spende UZ-Friedenstage
Zuwendungen an die DKP:
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) von natürlichen Personen an politische Parteien steuerlich abzugsfähig:
Nach der Neuregelung des § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen an politische Parteien ab 2026 bis zu einer Höhe von 3.300 € jährlich steuerlich abzugsfähig, bei zusammen veranlagten Partnern bis 6.600 €. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € (6.600 € bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spende gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 3.300 € (Zusammenveranlagung 6.600 €). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab. Werden mehr als 6.600 € (bei Zusammenveranlagung 13.200 €) jährlich an politische Parteien gespendet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt.
Alle Spenden, die dem DKP-Parteivorstand direkt zufließen (IBAN-Einzug, Dauerauftrag, Überweisung, Barspende) werden jeweils bis Ende Februar für das zurückliegende Jahr bescheinigt. Die entsprechende Bescheinigung senden wir unaufgefordert zu. Wichtig: Bitte bei Überweisungen die vollständige Adresse angeben.