50 Jahre „Radikalenerlass“
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50 Jahre „Radikalenerlass“: Berufsverbote gestern, heute (und auch morgen?)
50 Jahre „Radikalenerlass“: Berufsverbote gestern, heute (und auch morgen?)
Berufsverbote aufgrund des „Radikalenerlasses“ von 1972 hatten historische Vorbilder – und richteten sich fast ausschließlich gegen Linke. Betroffene bekamen nur aufgrund ihrer vom „Verfassungsschutz“ behaupteten „Verfassungsfeindlichkeit“ den erlernten Beruf verwehrt, wurden entlassen. Nur zögerlich kommt ihre Rehabilitierung voran, eine Entschädigung wird bislang verweigert. Die Berufsverbote verstießen gegen Kernnormen des Arbeitsrechts. Als das 1986 international festgestellt wurde – ein langer Kampf -, ging es trotzdem in den „neuen Bundesländern“ jahrelang weiter. Aktuell sollen (z.B. in Brandenburg), sogenannte „Verfassungstreue-Checks“ mit “ „Regelanfrage“ per Gesetz eingeführt werden. Gegen „Extremisten“ – und was das ist, bestimmt der Geheimdienst.